Mietbedingungen

§1 Mietgegenstand und Schlüssel

1. Vermietet werden die Apartments „Matrosenkammer“ und „Seemannskoje“ mit jeweils einer Wohnküche (ausgestattet mit Schlafcouch, Sat-TV, DVD-Player, Radio, Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher), 1 Schlafzimmer mit Doppelbett 180×200 cm, 1 Badezimmer mit Dusche/WC. Maximale Schlafmöglichkeiten für 2 Personen.

Zusätzlich werden die Apartments „Offiziersstube“ und „Lotsenloft“ mit jeweils einer Wohnküche (ausgestattet mit Schlafcouch, Sat-TV, DVD-Player, Radio, Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher), 1 Schlafzimmer mit Doppelbett 180×200 cm, 1 Schlafzimmer mit 2 Einzel-Alkovenbetten, 1 Badezimmer mit Dusche/WC. Maximale Schlafmöglichkeiten für 4 Personen.

2. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.

3. Dem Mieter steht für die Zeit der Mietdauer 1 Parkplatz vor dem Haus zur Verfügung.

4. Dem Mieter wird für die Mietdauer 1 Wohnungsschlüssel zur Verfügung gestellt.

 

§2 An- und Abreise

1. Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 15 Uhr. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis 10 Uhr. Andere An- und Abreisezeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.

2. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein, in einem ordnungsgemäßen Zustand, ausgeräumter Geschirrspülmaschine und geleerten Mülleimern an den Vermieter zu übergeben und dem Vermieter den Schlüssel auszuhändigen.

§3 Mietpreis und Zahlungshinweis

1. Der Mietpreis beinhaltet alle Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser und die Endreinigung. Handtücher und Bettwäsche werden für die Mietdauer einmalig zu Mietbeginn gestellt und sind im Preis inbegriffen.

2. Mit der Anzahlung per Überweisung in Höhe von 20 % des Mietpreises kommt der Mietvertrag bindend zustande und es werden die Mietbedingungen akzeptiert. Der Restbetrag in Höhe von 80 % des Mietpreises ist spätestens 6 Wochen vor Anreise fällig. Liegen zwischen dem Rechnungserhalt und dem Tag des Mietbeginns weniger als 6 Wochen, ist der Gesamtbetrag sofort zu überweisen.

3. Gerät der Mieter mit der Zahlung des Restbetrages um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

§4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

1. Storniert der Mieter das Mietverhältnis vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der das Mietobjekt zu denselben Konditionen mietet, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden, anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

– bis 80 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
– bis 60 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
– bis 30 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

2. Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei dem Vermieter.

3. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus etwaiger anderer Vermietung werden angerechnet.

4. Sollte coronabedingt, vor Mietbeginn, ein Beherbergungsverbot ausgesprochen sein, bekommt der Mieter, die bis dato gezahlten Kosten zu 100% zurück erstattet.

 

§5 Haftung und Pflichten des Mieters und des Vermieters

1. Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder durch ihn begleitende Personen.

2. Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjektes bestehen bzw. während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

3. Die Haltung von Haustieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet.

4. Zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr ist Nachtruhe zu wahren. Fernsehgerät und Radio sind auch tagsüber auf Zimmerlautstärke einzustellen.

5. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gemäß § 536a Abs 1 BGB für bei Mietvertragsschluß vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. Für bei Vertragsschluß vorhandene Sachmängel und während der Mietzeit eintretende Sachmängel haftet der Vermieter nur bei einem Verschulden.

§6 Pool- und Saunaregeln

1. Die Pool- und Saunaregeln müssen bei Anreise akzeptiert und unterschrieben werden. Eine Kopie hängt im jeweiligen Bereich aus.

§7 Sonstiges

1. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle eine entsprechende gesetzliche Regelung.

2. Es findet deutsches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand wird der Ort der Ferienwohnung vereinbart.

Friedrichskoog, Stand April 2021
gez. Daniela Loos